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Reifenwechselzeit

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12. Oktober 2015
Angebote Winterreifen und Winterkompletträder
12. Oktober 2015
12. Oktober 2015

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Und nun ist sie doch da: Die Winterreifenpflicht! Jedoch besonders schlüssig ist sie nicht formuliert.

 

Der ADAC hat für Sie alle Fragen geklärt:

Was ändert sich? Was bleibt?

Vorab das wichtigste: Generell gefordert werden Winterreifen auch in Zukunft nicht.

 

Neu ist:

Verbot der Nutzung von Sommerreifen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ die Verpflichtung, dass bei den genannnten Wetterverhältnissen nur solche Reifen gefahren werden dürfen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die eine M+S-Kennzeichnung und ggf. zusäzlich eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke tragen erfüllen diese Anforderung).

 

Schlussfolgerung:

Nur wer bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Wer Fahrten bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.

 

Mehr Grip und bessere Performance mit Winterreifen.

Ob ein Fahrzeug in der Spur bleibt, hängt von verschiedenen sicherheitsrelevanten Eigenschaften ab. Deshalb sollte jeder Autofahrer Grundkenntnisse über diese Eigenschaften haben. Reifen müssen alle fahrdynamischen Kräfte wirksam auf die Fahrbahn übertragen – beim Anfahren, Bremsen und in Kurven.

Tipp: Premium-Markenreifen machen sich bezahlt. Die ständige Verbesserung und Anpassung der Reifentechnologie an die Fahrzeugentwicklung gewährleistet noch bessere Haftung – ob auf verschneiten, nassen oder trockenen Fahrbahnen. Und das mit verbesserter Laufleistung.

Diagramm Winterreifen
Vorteile von Winterreifen im Winter.
  • Bessere Haftung als Sommerreifen schon ab unter 7° Celsius
  • Keine Verhärtung wegen Mischungstechnologie: höherer Anteil von Naturkautschuk. Dieser bleibt gegenüber den in Sommerreifen verwendeten Kunstkautschuke auch bei niedrigen Temperaturen noch flexibel und kann sich daher besser mit der Fahrbahnoberfläche verzahnen
  • Hohe Fahrsicherheit auch bei kalter Nässe, Schnee und Eis
  • Der Verschleiß ist dank neuer Silica-Mischung nicht höher als bei Sommerreifen
Sommerreifen haben nur im Sommer Vorteile
  • Sommerreifen werden für trockene und nasse, sommerliche Fahrbahnen optimiert
  • Optimale Haftung durch Laufflächendesign, Gummimischung und Profilaufbau
  • Kürzerer Bremsweg und weniger Abrieb als Winterreifen
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland – StVO § 2 Abs. 3a

Bei Pkw, Kombis, Transporter bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Bussen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen sind „Winterreifen an allen Radpositionen bei winterlichen Fahrbahnen erforderlich.“
Winterliche Fahrbahnverhältnisse (situative Winterreifenpflicht) liegen vor bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.“
Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, bedingt durch falsche Reifen, „werden 60 bis 80 Euro plus einem Punkt in Flensburg fällig.“

Winterreifenpflicht

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